Allgemeine Informationen zur Vereinstätigkeit
Aufgrund der Entwicklung vom Kleingärtnertum zum ganzjährig bewohnten Hauptwohngebiet - und der damit verbundenen Eigentumsstrukturen - hat sich auch die Funktion und die Tätigkeit des Vereins entsprechend verändert. Das Gärtnerische spielt keine entscheidende Rolle mehr. Hauptsächlich fungiert der Verein heute als eine Art "Hausverwaltung" für die Siedlung.

Statuten und Gartenordnung:
Das Vereinsgesetz schreibt vor, dass jeder eingetragene Verein über Statuten verfügen muss, die seinen Zweck und seine Ziele definieren und wie diese erreicht werden sollen. Zusätzlich erfordert es eine Art "Hausordnung" für das Zusammenleben in der Gemeinschaft - die sogenante "Gartenordnung", die Teil dieser Statuten ist. Da Statuten nach unserer Meinung den Vereinsmitgliedern vorbehalten sein sollten, sind diese nicht online gestellt, können aber von Mitgliedern jederzeit bei der Vereinsleitung abgerufen werden - elektronisch, wie auch in gedruckter Form.

Betriebskosten:
Die Betriebskostenabrechnung mit allen pauschal zu verrechnenden Posten erfolgt jährlich Mitte bis Ende April über den Tätigkeitszeitraum 1.Jänner bis 31.Dezember des Vorjahres. Zeitgleich erfolgt auch die Wasser-, Abwasserabrechnung ebenfalls über den Zeitraum 1.Jänner bis 31.Dezember des Vorjahres. Die Wasser-, Abwasserabrechnung erfolgt nach Verbrauch (jede Parzelle hat einen eigenen Wasserzähler). Die Kosten für die Müllabfuhr werden von der Stadt Wien mit der Grundbesitzabgabe verrechnet. Strom und Gas werden direkt nach Verbrauch vom Anbieter verrechnet und liegen außerhalb der Einflußnahme des Vereins.

Generalversammlung:
Zeitnah mit der Betriebskostenabrechnung findet die jährlich abzuhaltende Ordentliche Generalversammlung Ende April/Anfang Mai statt. Bei Bedarf oder besonderen Umständen kann auch unterjährig eine zusätzliche Generalversammlung stattfinden.

Kommunikation:
Laufende Informationen von der Vereinsleitung zu den Mitgliedern finden vorwiegend elektronisch per E-Mail oder in Notsituationen per SMS statt. Für Mitglieder, die keinen Internetanschluss besitzen, werden zusätzlich Aushänge in den drei verschließbaren Schaukästen (auf den beiden Containerplätzen und im Weg 3 an der Ecke zum Weg 8 an der Mauer des Veranstaltungsraumes vom Schutzhaus) angebracht. Postalische Aussendungen erfolgen nur mehr im Zusammenhang mit Verrechnungen und Einladungen zu Generalversammlungen.

Sprechstunden:
Da die meisten Angelegenheiten telefonisch oder per E-Mail erledigt werden können, wurden die früher regelmäßig stattfindenden Sprechstunden im Vereinshaus wegen zu geringer Frequenz gestrichen. Individuelle Sprechstunden können jederzeit telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden (siehe unsere Kontaktseite).

AirKeySchloss am Müllplatz und Transponder Chip
Zentrales Schlüsselsystem:
Für gemeinsam zu nutzende, aber versperrte Bereiche in der Siedlung - wie etwa die Müllplätze - ist ein zentrales Schlüsselsystem eingerichtet. Seit Herbst 2024 ist dieses in Form eines intelligenten elektronischen Systems namens "AirKey" der Firma EVVA realisiert. Das Auf- und Zusperren erfolgt durch kontaktlose Transponder Chips. Für Handy-App affine gibt es auch die Möglichkeit per Smartphone zu sperren. Sehr umfangreiche Dokumentation dazu findet sich in unserem Download Bereich