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Informationen zum Grundbuch
Weiterführende externe Links:
Ordentliche Mitglieder des Vereins müssen Personen (natürlich oder juristisch) sein, die grundbuchmäßig entsprechend eingetragen sind; als Eigentümer, Baurechts- oder Wohnrechtsberechtigte. Daher benötigen wir stets einen gültigen Grundbuchauszug zum Nachweis der Berechtigung für eine Mitgliedschaft. Wir bitten daher, bei Veräußerung des Grundstückes bzw Weitergabe eines Bau- oder Wohnrechtes uns darüber zum ehestmöglichen Zeitpunkt zu informieren und den neuen Eigentümer bzw. Berechtigten entsprechend hinzuweisen, mit uns Kontakt aufzunehmen. Eine persönliche Vorsprache beim Verein empfiehlt sich in jedem Fall. Wir bitten zu beachten, dass es keine automatische Information an uns seitens der Behörden gibt. Die Bekanntgabe obliegt den Eigentümern bzw. Berechtigten.
Behördeninfo über Grundbucheinsicht Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Magistratsabteilungen in Wien Kontaktseite der MA69 Immobilienmanagement (für Baurechtsnehmer) Im Zuge der Umwidmung im Jahre 1980 wurde auch eine Konventionalstrafe zu Gunsten des Vereins bei Verstoß gegen einzelne Paragraphen der Statuten im Grundbuch eingetragen. Diese Vorkehrungsmaßnahme wurde Anfang der 90-er Jahre zurückgenommen. Die Eintragung kann somit gelöscht werden. Dazu gibt es einen beim Bezirksgericht Innere Stadt aufliegendes Löschungsbescheid. Das entsprechende Verweisungsblatt (unterschiedlich für Eigentümer und Baurechtsberechtigte) kann in unserem Download Bereich abgerufen werden. Mit diesem kann die Löschung durch einen Notar jederzeit durchgeführt werden. |
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